Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsvereinbarungen / Rechtswahl / Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen, die aus dem Vertrag über den Erwerb von Eintrittskarten resultieren, bestehen ausschließlich zwischen der/dem Käufer/-in der Eintrittskarte und der EHC Basel AG, welche als Veranstalter der EHC Basel Eishockeyspiele fungiert. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Schweiz. Als Gerichtsstand wird die Gemeinde Arlesheim im Kanton Basel-Landschaft festgelegt.
2. Einzelkarten
Mit Abschluss des Eintrittskartenkaufvertrages erwirbt die/der Käufer/-in der Eintrittskarte das Recht auf einen Platz bei der entsprechenden Veranstaltung für den gewählten Tag und in der ausgewählten Sitzplatzkategorie. Dieses Recht (Einzelkarte) wird als Guthaben auf den Datenträger (Mobileticket oder Papierticket) übertragen und bei den Einlasskontrollen zur Veranstaltung elektronisch überprüft. Der Weiterverkauf einer Eintrittskarte ist nicht gestattet.
3. Sicherheits- und Durchführungsrichtlinien
Die/der Käufer/-in der Eintrittskarte sowie die/der Veranstaltungsbesucher/-in stimmen den Sicherheits- und Durchführungsrichtlinien der Veranstaltung sowie den Regeln des Austragungsorts gemäß den Vorschriften der Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) zu. Besondere Beachtung gilt den folgenden Bestimmungen:
• Gewalttätiges Verhalten und Vandalismus sind untersagt.
• Das Werfen von Gegenständen ist nicht erlaubt.
• Gemäß Artikel 1 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen gilt die St. Jakob-Arena als öffentlich zugänglicher Raum. Das Rauchen im gesamten Stadion ist gemäß Artikel 2 des genannten Bundesgesetzes untersagt.
• Das Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist verboten.
Die/der Käufer/-in der Eintrittskarte sowie die/der Veranstaltungsbesucher/-in nehmen zur Kenntnis, dass bei Nichteinhaltung oder Verstoß gegen diese Vorschriften ein Ausschluss von der Veranstaltung ohne Entschädigung erfolgen kann. Personen, die gegen die Stadionordnung verstoßen oder den Anweisungen der Sicherheitsdienste nicht folgen, können vom Ordnungsdienst erfasst werden. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen zur Feststellung der Personalien anzuhalten oder sie bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Im Falle von sicherheitsrelevanten Vorfällen im Eishockeybetrieb, die eine Identifikation der betroffenen Personen erfordern, behalten sich die beteiligten Vereine/die Liga das Recht vor, relevante personenbezogene Daten auszutauschen. Diese Datenübermittlung erfolgt unter Einhaltung der Datenschutzgesetze und dient dem Schutz der Sicherheit und Integrität des Eishockeybetriebs. Durch Teilnahme an einem Eishockeyspiel willigen Sie ein, dass im Fall von Sicherheitsvorfällen relevante Identifikationsdaten ausgetauscht werden können. Bildaufnahmen bedürfen der Genehmigung des Veranstalters und sind nur für den persönlichen Gebrauch gestattet.
4. Zustimmung zur Verwendung von Fan-Bildern
Die EHC Basel AG / EHC Basel Holding ist berechtigt, während Sportveranstaltungen und ähnlichen Ereignissen im und um das Stadion Bilder im Zusammenhang mit der Veranstaltung ("Fan-Kultur/Fan-Landschaft") zu machen und diese für die übliche Berichterstattung und den üblichen medialen Auftritt der EHC Basel AG / EHC Basel Holding zu verwenden. Aufnahmen mit beleidigendem oder kompromittierendem Inhalt werden, soweit möglich bzw. erkennbar, von der Veröffentlichung ausgeschlossen.
5. Haftungsregelungen
Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. gegen die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen und/oder die Stadionregeln werden durch einen Ausschluss vom Stadion geahndet, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Die EHC Basel AG behält sich vor, Verstöße gegen die Stadionregeln gerichtlich durchzusetzen und/oder Stadion- und/oder Rayonverbote zu verhängen oder zu erwirken. Die schuldigen Personen haften für sämtliche verursachte Schäden, insbesondere für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Es wird eine pauschale Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten in Rechnung gestellt.
6. Rückgabe oder Umtausch / Ermäßigte Tickets
Die/Der Ticketbesteller/-in, die/der Saisonkartenabonnent/-in nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des abgeschlossenen Kaufes des Tickets/Abonnementes kein Widerrufsrecht besteht. Die für die Veranstaltung erhaltenen Tickets/Abonnemente können daher grundsätzlich weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Tickets können im Falle von Krankheit, Nichterscheinen der/des Käufer/-in der Eintrittskarte oder der/des Veranstaltungsbesucher/-in, Spielabsage, Spielverlegung, Nichterscheinen der gegnerischen Mannschaft oder höherer Gewalt nicht zurückerstattet werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Bei Spielabsage, Spielverlegung oder Nichterscheinen der gegnerischen Mannschaft behalten die Tickets jedoch ihre Gültigkeit für den neu angesetzten Veranstaltungstermin. Ermäßigte Tickets werden nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises akzeptiert. Andernfalls muss bei Verfügbarkeit ein reguläres Ticket zum vollen Preis erworben werden. Ein Aufpreis für ein ermäßigtes Ticket (Einzelkarte oder Saisonkarte) ist nicht möglich.
7. Vergessene Saisonkarten / Einzeltickets am Veranstaltungstag
Inhaber/-innen von Saisonkarten oder Fans, die ihre Saisonkarte oder Eintrittskarte am Veranstaltungstag vergessen haben oder nicht vorweisen können, müssen sich an die Geschäftsstelle wenden. Es besteht die Möglichkeit, gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- ein Ersatzticket zu erwerben. Dies kann nur von der Person beantragt werden, der die Saisonkarte / Eintrittskarte gehört (Name in der Bestellung), unter Vorlage eines gültigen Ausweises.
8. Datenträger / Saisonkarte
Die Saisonkarte muss bei jedem Spiel vorgelegt werden. Bilder der Saisonkarte auf dem Mobiltelefon werden auf eigenes Risiko akzeptiert. Wenn aus technischen Gründen der Zugang mit einem Bild auf dem Mobiltelefon nicht möglich ist, muss ein Ersatzticket für CHF 10.- (siehe Abschnitt 7) erworben werden. Verlorene oder beschädigte (z.B. unleserliche) Saisonkarten werden gegen eine Gebühr von CHF 5.- von der EHC Basel AG ersetzt. Der zugewiesene Sitzplatz der Saisonkarte bleibt bestehen. Der verlorene/beschädigte Datenträger wird aus der Datenbank entfernt und kann nicht wiederhergestellt werden. Bestellungen für eine Ersatzkarte müssen schriftlich unter ticketing[at]ehcbasel.ch aufgegeben werden. Dies kann nur von der Person erfolgen, der die Saisonkarte gehört. Ein etwaiger Missbrauch führt zum Entzug des Datenträgers und/oder zur Löschung der persönlichen Registrierungen ohne Entschädigung. Der Saisonkarteninhaber haftet für mögliche Schäden, die durch eine von ihm übertragene Saisonkarte verursacht werden.
9. Haftungsausschluss
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die EHC Basel AG keinerlei Haftung für finanzielle, personenbezogene oder sachliche Schäden, die dem/der Käufer/-in der Eintrittskarte oder dem/der Veranstaltungsbesucher/-in im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
10. Informationspflicht des/der Käufers/-in der Eintrittskarte
Neben ihrer Eigenschaft als Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt es sich bei diesen Bestimmungen auch um allgemeine Veranstaltungsrichtlinien. Die Teilnahme an Veranstaltungen der EHC Basel AG / EHC Basel Holding, insbesondere Sportveranstaltungen, ist nur gestattet, wenn der/die Käufer/-in der Eintrittskarte diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. allgemeinen Veranstaltungsrichtlinien zustimmt. Der/die Käufer/-in der Eintrittskarte verpflichtet sich mit dem Kauf der Eintrittskarte und der damit einhergehenden Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allgemeinen Veranstaltungsrichtlinien allen Veranstaltungsbesucher/-innen, denen er/sie eine Veranstaltungskarte überträgt (insbesondere durch Schenkung), bekannt zu machen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. allgemeinen Veranstaltungsrichtlinien sind jederzeit online einsehbar. Der Besuch einer Veranstaltung der EHC Basel AG / EHC Basel Holding gilt als stillschweigende Zustimmung zu diesen Bestimmungen.
EHC Basel AG, Juli 2024